Eingemeindung nach Hannover
Zwanzig
Jahre später – inzwischen war Hauptmann Borchers durch den neuen
Hauptmann August Pape abgelöst worden – hatte die Eingemeindung Lindens
nach Hannover am 01.01.1920 eine erneute Änderung der Organisation zur
Folge. Auch hierbei blieb, in klarer Erkenntnis des freiwilligen
Charakters der Wehr, das innere Leben der Freiwilligen Feuerwehr
unberührt. Ein Vertrag vom 08. Juli 1921 zwischen dem Magistrat der
Stadt Hannover und der Freiwilligen Turnerfeuerwehr in Linden legte in
wenigen Paragraphen die neue Stellung der Wehr fest.
§ 1. Die
Freiwillige Feuerwehr in Linden bleibt als solche auch nach der
Eingemeindung Lindens nach Hannover bestehen. Die Leitung der inneren
Angelegenheit der Wehr bleibt in den Händen des Hauptmanns. Der
Magistrat der Stadt Hannover behält sich ein gewisses Aufsichtsrecht
durch die Branddirektoren in rein technischen Angelegenheiten vor.
§
3. Die Wehr hat in dem eingemeindeten Vorort Linden die erste Löschhilfe
zu leisten. Die städtische Berufsfeuerwehr leistet Hilfe auf
Anforderung.
§ 4. Bei gemeinschaftlicher Hilfeleistung liegt die
Oberleitung in den Händen des Führers der Berufsfeuerwehr, im übrigen
bleibt der Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr Brandmeister im Sinne
der Polizeiverordnung vom 15.12.1908.
§ 7. Der Wehr wird ab 1. April
1921 aus städtischen Mitteln eine jährliche Beihilfe gewährt, die nach
der Mitgliederzahl abzustufen und zu bemessen ist.
§ 10. Die aktiven
Mitglieder der Wehr werden stadtseitig die der Landschaftlichen
Brandkasse gegen Unfall im Feuerwehrdienst versichert."
Die seit dem
Jahre 1877 aus 34 Mann bestehende Lindener Feuerwehr war bereits am 2.
Mai 1910 aufgelöst worden, ihre Mitglieder waren der Freiwilligen
Feuerwehr beigetreten.